Auf meiner Website stelle ich Ihnen Informationen und Daten zur Verfügung. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten übernehme ich keine Haftung. Herz&Blatt ist für den Inhalt von verlinkten Webseiten nicht verantwortlich. Des Weiteren übernehme ich keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Nutzung von Informationen oder Daten dieser Website entstehen.
Rechte und Pflichten zwischen Sweetsunshine, dem Nutzer oder Dritten wird ausgeschlossen. Die Änderung oder Ergänzung der bereitgestellten Informationen und Daten kann jederzeit, ohne vorherige Ankündigung durch Sweetsunshine angepasst werden.
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Verantwortlich für die Inhalte ist Melanie Meier.

Herz & Blatt Fotografie
Melanie Meier
Im Bühl 37
FL – 9498 Planken

melanie@herzundblatt.li

AGB’s

Auf meiner Website stelle ich Ihnen Informationen und Daten zur Verfügung. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten übernehme ich keine Haftung. Form & Sache Anstalt ist für den Inhalt von verlinkten Webseiten nicht verantwortlich. Des Weiteren übernehme ich keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Nutzung von Informationen oder Daten dieser Website entstehen.
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Form & Sache Anstalt
Abteilung Sweet Sunshine Photography
Melanie Meier
Im Bühl 37
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AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Melanie Meier
Im Bühl 37
9498 Planken

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www.sweetsunshine.li 

1. ALLGEMEINES
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Angebote, Verträge, Bestellungen, Dienstleistungen von Form & Sache Anstalt, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Mit der Bestellung, Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder Terminreservation gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

Von Form & Sache Anstalt erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 (dreissig) Tagen.

1.1. PRODUKTIONSAUFTRAG
Form & Sache Anstalt wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Form & Sache Anstalt kann dies zum Teil durch Dritte (Labore, Druckereien, etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Form & Sache Anstalt hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.

1.2. AUSWAHL / AUSLIEFERUNG DER FOTOS
Form & Sache Anstalt wählt alle selber aus Bilder aus, die dem Auftraggeber fertig bearbeitet vorgelegt werden. Die Bilder werden innerhalb von 30 Arbeitstagen durch Form & Sache Anstalt optimiert und als Download zur Verfügung gestellt. Bei Abwesenheit/Ferien durch Form & Sache Anstalt werden diese Fristen verlängert.

Rohdateien werden dem Kunden grundsätzlich nicht abgegeben. Falls dies gewünscht wird, muss es vor dem Auftrag schriftlich abgemacht werden.

1.3. VERPFLEGUNG / PAUSEN
Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ab 5 Stunden (insbesondere bei Veranstaltungen / Hochzeiten), sind die Mitarbeiter von Form & Sache Anstalt mit Verpflegung und Getränken zu versorgen und angemessene Pausen zu gewähren.

2. BUCHUNG / ANMELDUNG
Durch die schriftliche Zusage eines vorgeschlagenen Termins gilt ein Auftrag/Termin als gebucht.  Zusätzlich wird bei Aufträgen im grossen Umfang gegebenenfalls ein schriftlicher Vertrag geschlossen.

3. ANNULATION / NICHT ERSCHEINEN / TERMIN VERSCHIEBUNG

3.1 HOCHZEIT
Sollte ein Auftrag nach der definitiven Terminbestätigung von Form & Sache Anstalt per Email, durch Annulation/Verschiebung durch den Auftraggeber nicht zustande kommen, wird folgendes Honorar fällig:

Nach der Terminbestätigung (Email)
20% des gebuchten Angebots

Bis 9 Monate vor dem Termin
40% des gebuchten Angebots (Wurde ein Vorschuss geleistet, wird Dieser einbehalten)

Bis 3 Monate vor dem Termin
60% des gebuchten Angebots

Bis 30 Tage vor dem Termin
80% des gebuchten Angebots

Ab 14 Tagen vor dem Termin ohne Abmeldung
100% des gebuchten Angebots

3.2 FOTOSHOOTING / ANDERE FOTOAUFTRÄGE
Nach der Terminbestätigung (Email) bis 7 Tage vor dem Termin
einmalige Gebühr von CHF 70.- für jeden Beauftragten (Fotografin, Visagistin, Stylistin)

Bis 48 Stunden vor dem Fotoauftrag
50% des gebuchten Shootings / Angebots

Ohne Abmeldung / Nichterscheinen / kurzfristige Abmeldung
100% des gebuchten Shootings / Angebots

Verspätungen von mehr als 30 Min ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung gelten als Nichterscheinen und werden in Rechnung gestellt. Die Shootingzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, wie in der Bestätigungsmail festgelegt wurde. Kommt ein Auftraggeber zu spät zum Shootingtermin ist dies sein eigenes Verschulden und die Zeit wird berechnet.

Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich (E-Mail) zu erfolgen.

Die oben genannten Entschädigungen gelten auch bei Verschiebung des Termins, wenn dieser zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet. Die Kosten sind angemessene Umsatzverluste des blockierten Termins. Die Annulationskosten werden in jedem Falle fällig und via Rechnung eingefordert.

4. HÖHERE GEWALT
Ist es Form & Sache Anstalt aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Form & Sache Anstalt auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.

Form & Sache Anstalt kann nicht rechtlich belangt werden und es darf keinen Schadenersatz gefordert werden. Natürlich bemüht sich Form & Sache Anstalt, einen Ersatzfotografen zu engagieren, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet.

Ist es Form & Sache Anstalt aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich, die Fotos in der vereinbarten Zeit auszuliefern kann Form & Sache Anstalt nicht rechtlich belangt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.

4.1 HOCHZEIT
Form & Sache Anstalt bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht.

Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.
Das Brautpaar verzichtet  auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Form & Sache Anstalt.

Ein evtl. zuvor geleisteter Vorschuss oder bereits bezahlte Aufträge werden dem Brautpaar innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.

4.2  FOTOSHOOTING / ANDERE FOTOAUFTRÄGE
Es ist auf Wunsch des Kunden ein Ersatztermin zu vereinbaren. Der Auftraggeber verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Form & Sache Anstalt.

5. PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sämtliche Angebote auf der Website von Form & Sache Anstalt sind unverbindlich. Form & Sache Anstalt behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.

Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Form & Sache Anstalt ist Mehrwertsteuerpflichtig.

Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an den Fotoauftrag / das Fotoshooting. Die Fotos werden erst ausgeliefert, wenn die vollständige Bezahlung des Auftrags abgeschlossen ist.

Bei Hochzeiten wird vom Kunden eine Anzahlung per Vorauskasse geleistet. Der Gesamtbetrag muss spätestens 15 Tage nach der Hochzeit bei Form & Sache Anstalt eingegangen sein.

Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen wie zum Beispiel:  Kosten für gebuchte Modelle; anfallende Reisekosten wie Taxi zu schwer erreichbaren Orten oder dem nächsten Bahnhof, Parktickets, Spesen (zum Beispiel Hotel,- / Übernachtungskosten), zusätzliche Requisiten, sowie weitere vor Ort anfallende auftragsbedingte Kosten welche nicht im Honorar enthalten sind gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind innert 30 Tagen zu begleichen.

Das Honorar ist auch dann in vollständiger Höhe zu zahlen wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

Post oder Kuriersendungen werden erst ausgelöst, wenn der Betrag vollkommen beglichen wurde. Das gleiche gilt für Vorschaugalerien welche online aufgeschaltet werden.

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge/Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach dem Zugang der Rechnung (per Email) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht.

Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 15. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug.

Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF (für die 1. Mahnung) und 20.00 CHF für die 2. (=letzte) Mahnung. Es wird zusätzlich einen Verzugszins berechnet.

Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. GUTSCHEINE / SPEZIALANGEBOTE
Von Form & Sache Anstalt ausgestellte Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 1.5 Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Nach 1.5 Jahren gilt der aktuelle Preis für das gebuchte Shooting auf der Website von Form & Sache Anstalt. Die Differenz der Erhöhung des Preises wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

7.  TFP SHOOTINGS
Bei TFP Shootings (Time for Pictures) welche für beide Parteien gratis gemacht und dem Foto-Model als Entlöhnung die Fotos zu Verfügung gestellt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Fotoshootings.
Form & Sache Anstalt kann ein TFP Shooting aus zeitlichen oder wichtigen, auftragsbedingten Gründen absagen und dafür nicht rechtlich belangt werden.

8. KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM FOTOGRAF
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten/Nachbearbeitungen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum vonForm & Sache Anstalt unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Form & Sache Anstalt ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

9. BEANSTANDUNGEN / SICHERUNG DER FOTODATEIEN
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Form & Sache Anstalt gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

Etwaige Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials/die Ware betreffen, sind innerhalb 7 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen.

Andernfalls gilt das Bildmaterial / die Ware als genehmigt.

(Nach dem Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Es empfiehlt sich eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. Form & Sache Anstalt sichert die abgegebenen Fotos für 1 Jahr nach dem Fototermin. In dieser Zeit können einzelne Fotos nachbestellt werden.)

10.  BILDRECHTE
Bei Fotografien welche Form & Sache Anstalt von einer Person/einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz des Fotografen.

Der Auftraggeber kauft mit dem Erstehen der Bilder nicht das Urheberrecht. Das Nutzungsrecht erhält er, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nur für den Privatgebrauch (Die eigene Facebook-Seite, Bewerbungen, Sedcards, Familie, Freunde….). Dort dürfen die Fotos mit Erwähnung des Fotografen veröffentlicht werden. Bei gewerblichen Auftraggebern für den einmaligen vereinbarten Verwendungszweck.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials bei Publikationen.
Der Name des Fotografen ist grundsätzlich bei jeder Wiedergabe zu nennen.

Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist als Schadenersatz ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Form & Sache Anstalt. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Form & Sache Anstalt erfolgten) Nutzung, Verwendung, Veränderung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

11. REFERENZEN
Bei entsprechender schriftlicher zusätzlicher Vereinbarung erhält Form & Sache Anstalt als Urheberin das Recht, einzelne Bilder kostenlos für Werbezwecke zu verwenden (z. B. Website, Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Facebook, Sedcards etc..).

Die Art der Präsentation (Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung etc.) ist Sache von Form & Sache Anstalt.

Form & Sache Anstalt hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

12.  DATENSCHUTZ / DATENSICHERHEIT
Form & Sache Anstalt verpflichtet sich, Fotografien nur mit Einwilligung der abgebildeten Person zu veröffentlichen. Bei Veranstaltungen/Hochzeiten hat der Auftraggeber/das Brautpaar die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen einzuholen und haftet für dieses allein. Adressdaten der Kunden werden ausschliesslich für die Abwicklung des Fotoauftrages verwendet. Keinesfalls werden personenbezogene Daten wie Adresse oder Emailadresse an Dritte weitergegeben.

13.  ABSCHLIESSENDES
Die mit Form & Sache Anstalt abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Liechtensteinischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Form & Sache Anstalt behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.

Gerichtsstand der Geschäftssitz von Form & Sache Anstalt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 1. Juli 2017.
Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.